Schluddriger Umgang mit Dieselöl

Die warme Märzsonne lässt die Vögel zwitschern und die Natur erwachen. Ein Spaziergang im Forst könnte sogar Freude machen, wäre da nicht das weitherum hörbare Gesurr von Motorsägen und Motorsensen.

Wenn es dann im Staatswald Densbüren noch am Sonntag (24. März 2019) nach Dieselöl riecht, dann muss einem das stutzig machen. Die Nase führte mich zu vier gut sichtbaren Ölflecken auf der Forststrasse mit einer gut sichtbaren Ölspur dazwischen (Koordinaten 264 810 / 125 680 bis 264 320 /125 710).

Das ausgelaufene Öl stammte zweifellos vom letzten Freitag/Samstag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verursacher davon nichts bemerkt haben. Ich gehe doch schon davon aus, dass Angestellte und Beauftragte des Forstes (Staatswald) über entsprechende Verhaltensregeln und Notfallzettel verfügen. Auf jeder Baustelle mit einer Bewilligung des Kantons müssen bei einem Ölunfall die zuständige Oelwehr und die Vorgesetzten informiert werden. Ölbinder muss sofort gestreut werden und die verseuchte Erde ist gegebenenfalls vorschriftgemäss zu entsorgen.

Ich würde mich wundern, wenn die Vorschriften für Bodenverschmutzungen mit Öl im Staatswald nicht gelten würden. Ich informierte deshalb am Montag (25. März 2019) den zuständigen Kreisförster und den Revierförster per Mail: „Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie die Angelegenheit zeitnah und entsprechend der guten fachlichen Praxis in Ordnung bringen (und gegebenenfalls ahnden) werden. Interessieren würde mich noch, ob das ausgelaufene Öl gewöhnlicher Diesel oder was war.“

Am Mittwoch, 27. März 2019 erhielt ich telefonisch die Meldung, dass die Sache geklärt sei. Der beauftragte Unternehmer habe seine vertraglichen Verpflichtung (Meldung des Oelunfalls) nicht eingehalten und die Feuerwehr hätte Ölbinder gestreut. Ob die Firma mit einer Busse rechnen müsse, wurde mir nicht gesagt. Auch die Öffentlichkeit erfährt natürlich nichts von der Sache.

Am 1. April (kein Scherz) stinkt es entlang der Ölspur und bei 2 Ölflecken immer noch nach Diesel. Offensichtlich war nicht nur der Umgang mit Öl schludrig, sondern auch die Neutralisierung beziehungsweise die Reinigung des verseuchten Bodens. Und so bleibt es wohl der Natur im Staatswald Densbüren überlassen, das Öl verdunsten und beim nächsten Regen versickern zu lassen.

Auf der Homepage der beauftragen Firma www.forstina.ch (Dienstleitungen „mechanisierte Holzernte“) mit Sitz in Hunzenschwil finde ich ausser dem Zeichen FSC („das Zeichen für verantwortungsvolle Waldwirtschaft“) keine Angaben über Maschinen (z.B. Partikelfilter, Verbrauch, Dieselöl oder abbaubares Öl), Leitbilder oder die Einhaltung irgendwelcher Umweltstandards oder Richtlinien/Gesetze. Hier ist offensichtlich noch Luft nach oben.

Dass im Staatswald die Aargauerinnen und Aargauer (die Waldeigentümer) nichts zu sagen haben, ist unschön und entspricht nicht dem Buchstaben des Waldgesetzes. Nur die Angestellten der Abteilung Wald und der Revierförster bestimmen, was passiert. Und letzterer ist gehalten, die „Holzerntekosten“ so gering wie möglich zu halten. Deshalb beauftragt er den günstigsten Unternehmer und hat keine Zeit für Betreuung, Instruktion und Kontrolle. Die angerichteten Schäden durch den rüden Umgang mit Boden und Bäumen belasten dann die Natur und (später) die Steuerzahler.

Manchmal muss man sich wegen der Vorgänge im Staatswald Densbüren für den Kanton und das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt fast ein wenig schämen.