Offener Brief Ausblick Revision Nutzungsplanung

Heiner Keller
Doracher 8
5079 Zeihen

An den Gemeinderat
5079 Zeihen

Offener Brief
Ihr Schreiben vom 11. September 2020 und Ausblick auf die Revision
Nutzungsplanung

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich danke Ihnen für die Zustellung der kantonalen Abweisung des Baugesuchs von Philipp und Nathalie Deiss vom 30. Juni 2020. Sie lässt bezüglich Deutlichkeit der Rechtswidrigkeit des Vorgehens keine Zweifel offen. Stutzig dagegen machen mich, einmal mehr, Ihre ausgesucht versöhnlichen Formulierungen und Hoffnungen, mir mit diesem Schreiben zu meiner abschliessenden Zufriedenheit verholfen zu haben.

Ich halte fest:
– Die Gemeindeverwaltung hat mich auf meine Anfragen angelogen und
hingehalten.
– Der für das Bauwesen und die Planung zuständige Gemeinderat hat meine
berechtigten Anliegen in den Papierkorb@Zeihen verbannt. Das ist eine
Ungeheuerlichkeit, die einer Entschuldigung bedarf.
– Der Gemeinderat hat mir ohne Rechtsgrundlage aber mit einer fadenscheinigwillkürlichen Distanzmessung die Legitimation für meine berechtigte Einwendung gegen das nachträgliche Baugesuch abgesprochen.
Offensichtlich wollten Sie mich auf den Rechtsweg des Formalismus
verweisen, damit Sie sich nicht mit eigenen Fehlern beschäftigen mussten.
– Dass mir der Bauherr, der über enge Beziehungen zum Gemeinderat verfügt, per Mail noch riet, doch die Gemeinde zu verlassen, zeigt mir: Die Mediationsakte Napoleons, die 1803 zur Gründung des Kantons Aargau und
der Einwohnergemeinden mit gleichberechtigten Einwohnern führte, ist offensichtlich noch nicht in allen Gemeinden angekommen. Die Bereitschaft, für eigene Privilegien jemanden zu diffamieren ist grösser, als das Bemühen, sich wie alle andern auch in bestehende Rechtsnormen einzuordnen und bei Fehlern für angemessene Abhilfe zu sorgen.
– Der Gemeinderat hat als verantwortliche, vereidigte Behörde bei der Aufsicht, der Bereinigung des Fehlverhaltens und bei der korrekten Information der Bevölkerung versagt. Informationen erfolgen nur selektiv und abhängig von involvierten Personen.

Sie sehen, dass Sie bis zu meiner vollsten Zufriedenheit noch viel Luft nach oben haben. Ich bestehe nach wie vor auf einer Entschuldigung wegen des Papierkorbs und auf einer sachlichen Information der Bevölkerung.

Dem Planungsbericht zur Revision der Nutzungsplanung vom 29. September 2020 entnehme ich:

Das Leitbild (2010), dessen Leitsätze der Gemeinderat in der Angelegenheit Röti sträflich ignorierte, wird (auszugsweise) als Ziel der Gemeinde für die Nutzungsplanung genannt (S. 6/71). Eine Planung für die nächsten 20 Jahre, die auf einem nicht vollzogenen Dokument beruht, ist sowohl riskant als auch unseriös.

Der für die Planung und das Bauwesen zuständige Gemeinderat hatte zusammen mit dem Bauherrn in der Planungskommission Einsitz. Ich nehme einmal an, den beiden Mitgliedern waren die Unterschiede zwischen Bauzone und Landwirtschaftszone bekannt. Was danach in der Röti von den beiden Herren und der Gemeindeverwaltung inszeniert wurde ist einfach nur noch traurig. Im Zusammenhang mit der laufenden Revision der Nutzungsplanung enthält das Thema Bauen, Bauten, Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Biodiversitätsflächen eine Bedeutung und Konfliktmöglichkeiten, die sich nicht mit Aussitzen und weiter Wursteln lösen lassen.

Mit wachem Interesse verbleibe ich in Oberzeihen und beobachte, wie sich diese aufregende Zeit rundherum so entwickelt.

Freundliche Grüsse

Heiner Keller

>> zum Artikel vom 19. März 2020 Neues Rascheln im papierkorb@zeihen.ch